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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10 NZB   

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https://dejure.org/2011,122134
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10 NZB (https://dejure.org/2011,122134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.12.2011 - L 13 AS 311/10 NZB (https://dejure.org/2011,122134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - L 13 AS 311/10 NZB (https://dejure.org/2011,122134)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 118/10 R

    Überprüfungsantrag - Rücknahme einer rechtswidrigen Kürzung des Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Dies trifft zu und ist vom Bundessozialgericht im Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 118/10 R - juris Rn. 18 - abermals bestätigt worden.

    Dass für die betreffende Rechtsmaterie zwei Senate des Bundessozialgerichts zuständig sind (hierauf abstellend etwa Senat, Beschluss vom 17. März 2010 - L 13 AS 29/10 B -), steht der Annahme der Begründung einer ständigen Rechtsprechung durch eine einzige Entscheidung ebenfalls nicht entgegen, wie als höchstrichterlich geklärt angesehen kann; der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat nämlich im Urteil vom 21. Juni 2011 (a. a. O. - juris Rn. 18) ein einzelnes Urteil des 14. Senats (vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 22/07 R - BSGE 101, 70 ff.) aufgrund der dadurch erfolgten abschließenden Klärung der zugrunde liegenden Problematik (dort: Berücksichtigung kostenfreier Verpflegung im Krankenhaus) ausdrücklich als "ständige Rechtsprechung" anerkannt.

    Denn diesbezüglich steht nicht erst aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 118/10 R - das grundsätzliche Spannungsverhältnis dieser beiden Rechtsnormen fest, das sich als solches bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt.

    Dass die Anwendbarkeit des § 330 Abs. 1 SGB III daran scheitern könnte, dass eine einheitliche Verwaltungspraxis der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - nicht bestanden haben mag, was die tragende Argumentation der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 2011 (a. a. O., juris Rn. 21 ff.) darstellt, ist weder im angefochtenen Urteil noch in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde problematisiert worden, insbesondere aber ist auch diese Frage in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in ihrem grundsätzlichen Ausgangspunkt geklärt (zum Erfordernis einer einheitlichen Praxis der Grundsicherungsträger vgl. bereits BSG, Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 61/09 R - juris Rn. 14).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Der Kläger bezeichnet die von ihm formulierte Rechtsfrage, ob es sich bei dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - um "ständige Rechtsprechung" im Sinne des § 330 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) handelt, als grundsätzlich klärungsbedürftig, weshalb die Berufung gegen das Urteil vom 14. September 2010 zur Klärung dieser Frage zuzulassen sei.

    Ob das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - eine "ständige Rechtsprechung" in diesem Sinne darstellt, ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, sondern ist im Sinne einer Einzelfallentscheidung anhand der genannten Kriterien zu beantworten.

    Dass die Anwendbarkeit des § 330 Abs. 1 SGB III daran scheitern könnte, dass eine einheitliche Verwaltungspraxis der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - nicht bestanden haben mag, was die tragende Argumentation der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 2011 (a. a. O., juris Rn. 21 ff.) darstellt, ist weder im angefochtenen Urteil noch in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde problematisiert worden, insbesondere aber ist auch diese Frage in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in ihrem grundsätzlichen Ausgangspunkt geklärt (zum Erfordernis einer einheitlichen Praxis der Grundsicherungsträger vgl. bereits BSG, Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 61/09 R - juris Rn. 14).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Ausdrücklich hat das Bundessozialgericht hierbei u. a. die Entscheidung vom 29. Juni 2000 (B 11 AL 99/99 R - SozR 3-4100, § 152 Nr. 10 Rn. 18 f.) in Bezug genommen.

    Der Kläger rügt eine Divergenz zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 99/99 R - ohne dies indes näher auszuführen.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Dass für die betreffende Rechtsmaterie zwei Senate des Bundessozialgerichts zuständig sind (hierauf abstellend etwa Senat, Beschluss vom 17. März 2010 - L 13 AS 29/10 B -), steht der Annahme der Begründung einer ständigen Rechtsprechung durch eine einzige Entscheidung ebenfalls nicht entgegen, wie als höchstrichterlich geklärt angesehen kann; der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat nämlich im Urteil vom 21. Juni 2011 (a. a. O. - juris Rn. 18) ein einzelnes Urteil des 14. Senats (vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 22/07 R - BSGE 101, 70 ff.) aufgrund der dadurch erfolgten abschließenden Klärung der zugrunde liegenden Problematik (dort: Berücksichtigung kostenfreier Verpflegung im Krankenhaus) ausdrücklich als "ständige Rechtsprechung" anerkannt.
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Dass die Anwendbarkeit des § 330 Abs. 1 SGB III daran scheitern könnte, dass eine einheitliche Verwaltungspraxis der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - nicht bestanden haben mag, was die tragende Argumentation der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 2011 (a. a. O., juris Rn. 21 ff.) darstellt, ist weder im angefochtenen Urteil noch in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde problematisiert worden, insbesondere aber ist auch diese Frage in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in ihrem grundsätzlichen Ausgangspunkt geklärt (zum Erfordernis einer einheitlichen Praxis der Grundsicherungsträger vgl. bereits BSG, Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 61/09 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 61/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Abzug der Kosten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Dass die Anwendbarkeit des § 330 Abs. 1 SGB III daran scheitern könnte, dass eine einheitliche Verwaltungspraxis der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - nicht bestanden haben mag, was die tragende Argumentation der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 2011 (a. a. O., juris Rn. 21 ff.) darstellt, ist weder im angefochtenen Urteil noch in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde problematisiert worden, insbesondere aber ist auch diese Frage in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in ihrem grundsätzlichen Ausgangspunkt geklärt (zum Erfordernis einer einheitlichen Praxis der Grundsicherungsträger vgl. bereits BSG, Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 61/09 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Denn mit seiner Entscheidung hat sich das SG Oldenburg nicht in einen bewussten Gegensatz zu Entscheidungen eines Divergenzgerichts - in Betracht kommen das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - begeben, auch hat es keine anderen tragenden abstrakten Rechtssätze oder Maßstäbe entwickelt (zu den Grundsätzen BSG, Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 - Breithaupt 1990, 614 ff.).
  • BSG, 25.02.2011 - B 4 AS 149/10 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Gegenstand muss also eine nicht geklärte Rechtsfrage sein, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die weitere Entwicklung des Rechts zu fördern (Leitherer, a. a. O., Rn. 28; BSG Beschl. vom 25. Februar 2011 - B 4 AS 149/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2011 - L 13 AS 55/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Allenfalls liegt eine - nach § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG indes nicht beachtliche - Rechtsanwendungsdivergenz vor (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 15. Juli 2011 - L 13 AS 55/09 NZB), deren wesentliches Merkmal es ist, dass ein Instanzgericht zu einer vom Divergenzgericht abweichenden Entscheidung gekommen ist, ohne indes zur Begründung andere tragende abstrakte Rechtssätze oder Maßstäbe zu entwickeln, wie es eine nach § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG beachtliche Divergenz erfordern würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 13 AS 29/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 13 AS 311/10
    Dass für die betreffende Rechtsmaterie zwei Senate des Bundessozialgerichts zuständig sind (hierauf abstellend etwa Senat, Beschluss vom 17. März 2010 - L 13 AS 29/10 B -), steht der Annahme der Begründung einer ständigen Rechtsprechung durch eine einzige Entscheidung ebenfalls nicht entgegen, wie als höchstrichterlich geklärt angesehen kann; der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat nämlich im Urteil vom 21. Juni 2011 (a. a. O. - juris Rn. 18) ein einzelnes Urteil des 14. Senats (vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 22/07 R - BSGE 101, 70 ff.) aufgrund der dadurch erfolgten abschließenden Klärung der zugrunde liegenden Problematik (dort: Berücksichtigung kostenfreier Verpflegung im Krankenhaus) ausdrücklich als "ständige Rechtsprechung" anerkannt.
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